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9 Uhr TagesTicket 5 Personen

Bis zu fünf Personen - egal, ob Kinder oder Erwachsene - dürfen gemeinsam mit dem 9 Uhr TagesTicket 5 Personen fahren. Dies gilt montags bis freitags ab 9 Uhr, am Wochenende und an Feiertagen ohne zeitliche Einschränkung. 

Das 9 Uhr TagesTicket 5 Personen ist nicht übertragbar.

Außerdem wird im Bereich des Hochstift-Tarifs auch das NRW-weit gültige "SchönerTagTicket NRW" anerkannt und ausgegeben. Das "SchönerTagTicket NRW" gibt es für 5 Personen und als "SchönerTagTicket NRW Single" für eine Person. Gültig sind beide Tickets montags bis freitags ab 9.00 Uhr und am Wochenende ganztägig.

Familien TagesTicket

Mehr ist manchmal weniger

 

Das TagesTicket 5 Personen berechtigt fünf Personen zur ganztägigen Nutzung von Bus und Bahn innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches.
Anstelle von Personen können auch Fahrräder mitgenommen werden. Pro Person ist maximal ein Fahrrad erlaubt. Bei gemeinsam reisenden Personen sind die Erweiterung der Gruppengröße und die Veränderung der Zusammensetzung der Gruppe nach Fahrtantritt nicht zugelassen.

Das TagesTicket 5 Personen ist nicht übertragbar.

Außerdem wird im Bereich des Hochstift-Tarifs auch das NRW-weit gültige "SchönerTagTicket NRW" anerkannt und ausgegeben. Das "SchönerTagTicket NRW" gibt es für 5 Personen und als "SchönerTagTicket NRW Single" für eine Person. Gültig sind beide Tickets montags bis freitags ab 9.00 Uhr und am Wochenende ganztägig.

Gruppenregelung

Gruppen können zu einem ermöäßigten Preis nach folgenden Regelungen fahren:

  • Mindestens 11 zahlende Personen, die als Reisegruppe zusammen eine Fahrt mit einem gemeinsamen Reisezweck oder Reiseziel durchführen, werden zum Preis des KinderTickets befördert. 
     
  • Für jeden Erwachsenen (Person ab 15 Jahren) wird der Preis eines KinderTickets der betreffenden Preisstufe berechnet.
     
  • Zwei Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren werden auf einem KinderTicket befördert. Ein einzelnes Kind dieser Altersgruppe erhält keine weitere Ermäßigung und zahlt den Preis eines KinderTickets.
     
  • Die Gruppenermäßigung wird nur dann gewährt, wenn die Reisegruppe mit den fahrplanmäßig eingesetzten Fahrzeugen befördert werden kann und die Gruppenfahrt rechtzeitig - die Frist muss beim jeweiligen Verkehrsunternehmen erfragt werden vor Fahrtbeginn bei dem jeweils befördernden Bus- oder Schienenverkehrsunternehmen angemeldet worden ist. 
     
  • Eine Mitnahmepflicht für Reisegruppen besteht nicht, wenn die Gruppenfahrt nicht fristgerecht angemeldet wurde. 
     
  • Lässt das Platzangebot es zu, werden Reisegruppen auch ohne vorherige Anmeldung zum ermäßigten Fahrpreis befördert. 
     
  • Im Übrigen gelten die Bestimmungen für EinzelTickets.